Berliner Senat schaltete unzulässige Anzeigen
Inzwischen ist es eine Woche her, aber das macht es nicht besser: Am vergangenen Freitag erschienen in mehreren Tageszeitungen Anzeigen des Berliner Senats gegen das Volksbegehren der Bürgerinitiative ProReli. Das Oberverwaltungsgericht hatte am vorangegangenen Donnerstagabend zwar noch entschieden, dass die Anzeigen unzulässig seien, aber da war der Zeitpunkt des Andrucks bereits erreicht. Die politisch Verantwortlichen werden sich ins Fäustchen gelacht haben, dass sie ihr Vorhaben trotz gegenteiliger Rechtslage umsetzen konnten.

www.pro.reli.de
Dabei hätte der Berliner Senat sich vorher denken können, dass er im Meinungsstreit zwar eine Position haben darf (und muss!), aber nicht einseitig ein demokratisches Verfahren wie ein Volksbegehren durch aus Steuergeldern finanzierte Anzeigen beeinflussen darf. Letzte Woche war die Kraft des Faktischen stärker – normativ war sie nicht!
Was soll man von einer Regierung denken, die den Religionsunterricht an den Rand drängt (schon ganz wörtlich: an den Rand der Stundenpläne), einen hoch umstrittenen Abstimmungstermin extra einige Wochen vor die Europawahl setzt, um die Beteiligung niedrig zu halten, und dann auch noch teure, unzulässige Werbung schaltet? Die Antwort gebe jeder selbst.
