Auch Regisseure dürfen nicht vergewaltigen
Reichlich verwundert hat mich das Eintreten vieler internationaler Künstler gegen die Festnahme von Roman Polanski. Es mag ein Geschmäckle haben, dass sie erst jetzt erfolgte, 35 Jahre nach der Tat. Und die Schweiz mag noch andere Gründe als die Strafverfolgung haben, den Zugriff jetzt durchzuführen.
Aber ich finde es erschreckend, dass noch immer zu wenige Menschen sich um das damalige Opfer sorgen und statt dessen zuerst dem Verdächtigen beispringen. Der Regisseur steht in dem Verdacht (nicht mehr und nicht weniger), ein 13-jähriges Mädchen erst betrunken gemacht und danach vergewaltigt zu haben – eines der schlimmsten Verbrechen, die ich mir denken kann. Da gilt auch dann, wenn das Opfer selbst dem Tatverdächtigen inzwischen verziehen haben sollte.
Dem Gerichtsverfahren hat Polanski sich damals durch Flucht aus den USA entzogen, weil er angeblich die Unvorgenommenheit des Richters oder des Gerichts bezweifelt habe. Hätte er da nicht aus guten Gründen auf ein rechtsstaatliches Verfahren – notfalls in 2. Instanz – vertrauen dürfen?
Es mag traurig sein, dass ein zweifellos bedeutender Künstler im Alter von 77 Jahren in Untersuchungshaft muss – als ungerecht kann ich es nicht empfinden. Erfreulicherweise findet sich diese Perspektive inzwischen auch in der Berichterstattung wieder.
